Technologische Entwicklung ist ein stetiger Prozess. Um am Puls der Zeit agieren zu können, bedarf es der Aufgeschlossenheit für Neues und der Bewahrung des erlernten Wissens zugleich.

Profitieren Sie von unserem qualifizierten und motivierten Fachpersonal aus den Bereichen der Informationstechnologie und Elektrotechnik.

BSI IT-Grundschutz

Informationssicherheit ist einer der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung. Der BSI IT-Grundschutz hilft Unternehmen dabei, Ihr Niveau der Informationssicherheit anzuheben und aufrechtzuerhalten. Er basiert auf der ISO 27001 und bietet einen großen Baukasten an Werkzeugen und Vorlagen, um ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) zu etablieren. Um Sie fachgerecht in diesem Themenumfeld zu betreuen, sind wir als IT-Grundschutz-Praktiker zertifiziert.

Zertifzierung gemäß KBV IT-Sicherheitsrichtlnie
Nach § 75B SGB V muss die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Richtlinie festlegen, die „die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ bestimmt. Diese KBV IT-Sicherheitsrichtlinie ist für alle „an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer verbindlich“. Wir sind nach §75B Absatz 5 SGB V unter der KBV Prüfnummer ISAP/20210412/36/0032021 zertifiziert und können Sie zu diesem Thema beraten.
Zertifizierte Befestigungstechniker

Das deutsche Institut für Bautechnik DIBt schreibt in den „Hinweisen für die Montage von Dübelverankerungen“ vor, welche Kompetenzanforderungen an die Monteure für Dübelverankerungen  zu stellen sind. Diese Kenntnisse und das notwendige Wissen gemäß den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und den europäischen technischen Zulassungen sind vorzuweisen und die Kompetenz der Monteure ist nachzuweisen.

Unsere Techniker und Monteure sind basierend auf den Vorgaben des DIBt durch die Würth Akademie unterwiesen und geschult und durch die TU Dortmund als Befestigungstechniker zertifiziert.

Asbest Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 4C

Asbest ist ein stark gesundheitsgefährdender und gefährlicher mineralischer Baustoff, dessen Einsatz heute vollständig verboten ist. Bis Anfang der 90er Jahre fand er jedoch aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften vielfach Verwendung in unterschiedlichen Baustoffen. So wurde er als Zuschlagsstoff  unter anderem in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern beigemischt. Diese Baustoffe befinden sich heute noch in zahlreichen Gebäuden, die vor oder zu Beginn der 90er Jahre errichtet wurden.

Eine Montage von Anlagen und deren Komponenten auf diesen Untergründen ist ohne Weiteres nicht möglich und erfordert neben der notwendigen technischen Spezialausrüstung die Sachkunde gemäß der gesetzlichen Vorschriften (TRGS 519 – Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest). Wir sind für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsabeiten (ASI-Arbeiten) gemäß der TRGS 519 Anlage 4C qualifiziert und setzen für zulässige Montagearbeiten Arbeitsverfahren mit geringer Exposition ein. Diese geprüften Verfahren wie beispielsweise BT 30, BT 31 oder BT 32 sind erprobt und zugelassen für ASI-Arbeiten an Asbest. Sprechen Sie uns an!

Sachkunde für Brandabschottungen

Leitungen dürfen nicht ohne Weiteres durch Brandabschnittsgrenzen beziehungsweise Brandwände hindurch geführt werden, um im Brandfall ein unkontrolliertes Ausbreiten des Feuers zu verhindern.

Brandabschottungen verschließen die auf für „die Nutzung erforderliche Zahl und Größe“ beschränkten notwendigen Öffnungen zur Durchführung von Leitungen derart, dass die Öffnungen gemäß §30 der Musterbauordnung „feuerbeständige, dicht- und selbstschließende  Abschlüsse haben“. Maßgebliche gesetzliche Vorgaben sind hier die Musterbauordnung MBO, die Muster-Leitungs-Anlagen-Richtlinie MLAR sowie die einschlägigen gesetzlichen Bauvorschriften der Bundesländer.

Wir verfügen über die zertifizierte Sachkunde für Brandabschottungen und sind für den Einbau von Brand- und Kombischottsystemen der Firma Würth zertifiziert als „Brandschott-Anwendungstechniker“.

Regelmäßige elektrotechnische Schulungen und Weiterbildungen

Die regelmäßige und wiederkehrende Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV V3 setzt gemäß den technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 die Prüfung durch „zur Prüfung befähigte Personen“ voraus. Zur Prüfung befähigte Personen für „Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten“ sind Elektrofachkräfte mit Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit.

Unsere Elektrofachkräfte sind berufserfahren und qualifiziert. Wir kommen der Vorschrift zur Aktualisierung der elektrotechnischen Kenntnisse gemäß der TRBS 1203 durch regelmäßige elektrotechnische Schulungen und Weiterbildungen nach. Im Sinne der DGUV V3 finden regelmäßig Schulungen zu den einschlägigen elektrotechnischen Normen wie beispielsweise der DIN VDE 0701 und der DIN VDE 0702 statt.